Fachkommission

 
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Die Fachkommission ist das oberste fachliche Kontroll- und Aufsichtsorgan des ÖAV (AAA) und die ganzheitliche Vertretung des AIKIKAI – Aikido So Hombu in Tokyo bzw. Aikikai – Aikido World Headquarters in Österreich.

Die Fachkommission des ÖAV (AAA), die international auch den Namen „Austrian Aikido Commission (AAC)“ tragen kann, besteht aus:

 

dem Shihan als Vorsitzenden der FK und maximal zwei weiteren dauerhaften Mitgliedern, welche mindestens Inhaber des 6. Dan und Shihan/Shidoin sind und mindestens eine 15-jährige Aikido-Lehrtätigkeit aufweisen können und alle sechs Jahre vom Dojoauschuß bestätigt werden:

•Frank Koren, Shihan

 

bis zu 7 weiteren vom Dojoauschuss gewählten Personen aus dem Kreis der Dojo-leitenden-Shidoin für eine Funktionsperiode von zwei Jahren. Am 24.09.2022 in Niederöblarn gewählte Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:

•Andreas Flamm, Wiener Aikikai Union
•Peter Hamader, Enshinkai Dojo Linz
•Markus Herzl, Aikido Union Graz
•Thomas Kröpfl, Aikido Union Graz
•Dietmar Brunschütz, Aikido Walding

 

Zum Aufgabenkreis der Fachkommission gehören:
(1) Bestellung und Teilnahme an Prüfungskommissionen (1./2. DAN sowie für den 3./4. DAN), d.s. in der Regel Mitglieder der FK
(2) Empfehlungen für die höheren DAN-Grade an das Hombu Dojo
(3) Nostrifikation von DAN-Graden anderer Verbände
(4) die An- und Aberkennung des Dojo-Status
(5) die An- und Aberkennung von Lehrerberechtigungen (Shidoin/Fukushidoin)
(6) Vergabe von Prüfungsberechtigungen
(7) Einberufung des Dojo-Ausschusses mind. einmal im Jahr
(8) Aus- und Fortbildung der Lehrer
(9) Lehrgangsplanung und -koordination

Entscheidungen die die Punkte (1), (2), (3) betreffen, werden im Kreis der Fachkommission besprochen. Abstimmungsberechtigt in diesen Punkten sind aber nur die dauerhaften Mitglieder der Fachkommission. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu den restlichen Punkten sind alle Mitglieder der FK stimmberechtigt.

 

Der Dojo-Status ist ein Zertifikat mit dem die fachliche Kompetenz der einzelnen Aikidogruppen bestätigt wird. Über An- und Aberkennung des Dojo-Status entscheidet die AAC. Durch die gemeinsame Unterzeichnung des/der Vorsitzenden der Fachkommission und des Präsidenten/der Präsident/in entfaltet die Entscheidung ihre Wirksamkeit. Ein schriftlicher Bescheid muss den Betreffenden binnen zwei Wochen zugestellt werden. Gegen diese Entscheidung kann eine Berufung an die Generalversammlung gerichtet werden. Diese entscheidet dann endgültig.

Die Fachkommission kann zur Erledigung ihres Aufgabenkreises einzelne Punkte an andere Instanzen delegieren bzw. dafür den Dojo-Ausschuss einberufen.