Mai 052020
 

Liebe Aikidoka,

aufgrund von zahlreichen Anfragen, dürfen wir Euch unsere aktuelle Einschätzung der Situation rund um das Thema CORONA geben:

Auf Basis der vorliegenden Informationen, können wir davon ausgehen, dass ein Training erst wieder ab Herbst möglich sein wird. Aikido wurde zur Risikosportart ernannt und daher werden die Einschränkungen erst ganz am Schluss für Aikido aufgehoben.

Wir sind in Verbindung mit der Bundes-Sportorganisation und diese wiederum in ständigem Austausch mit dem Bundesministerium für Sport und Gesundheit. Sobald es hier konkrete Aussagen gibt, werden wir diese veröffentlichen.

Nichtsdestotrotz müssen wir das Jahr planen und vor allem die beiden Lehrgänge des ÖAV:

Der Österreich LG wird von 16./17. Mai VERSCHOBEN auf den 12. und 13. September 2020 in Wien. Details zum Ort werden noch bekannt gegeben.

YAMADA LG 2020 wird VERSCHOBEN!

Es sind hier einfach mehrere Kriterien zu beachten, welche auf diesen Lehrgang zutreffen. Neben der Gesundheit von Yamada Sensei, geht es vor allem um die Unsicherheit in Bezug auf die Planung (Flugreise, Hotel, …) und vor allem, ob die ausländischen Gäste überhaupt ungehindert reisen können.

ABER: Es ist uns gelungen, den Yamada LG welcher für den 12./13. September geplant war, in das Jahr 2021 zu verlegen.

Wir haben die Bestätigung, dass YAMADA Sensei am 11. und 12. September 2021 nach Wien kommen wird. Bitte diesen Termin RESERVIEREN!

Wie gesagt, wir geben Bescheid, sobald konkrete Aussagen in Bezug auf den Trainingsverlauf vorliegen.
Bleibt GESUND – wir sehen uns auf der Matte!

Update 1.Juni 2020:

Grundsätzlich dürfen seit 29. Mai alle Sportarten, Indoor wie Outdoor, bei denen ein Mindestabstand von zwei Metern bzw. im öffentlichen Raum von einem Meter eingehalten werden können, ausgeübt werden. Dieser Abstand darf nur in Ausnahmefällen kurzfristig unterschritten werden.

Vorerst nicht möglich sind: Kontaktdisziplinen im Kampfsport. Waffentraining oder kontaktloses Training ist jedoch möglich.

In den Trainingsstätten gilt die Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter, zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Bei der Sportausübung ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Dieser Abstand sollte nur für Ausnahmesituationen kurzfristig unterschritten werden

Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung nicht notwendig.

Zwecks besserer Nachverfolgung bei einer event. Infektion wird empfohlen, alle Trainingsteilnehmer in einer Liste zu erfassen und diese für drei Wochen aufzubewahren. Bei kleinen Dojos könnte auch eine Onlineanmeldung der Teilnehmer in Betracht gezogen werden.

LG

Markus Herzl
Präsident